Lieferengpass bei AZUR COMPOSITUM: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

apomio-Redaktion
apomio-Redaktion
Aktualisiert am 10. Dezember 2025

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel AZUR COMPOSITUM weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich noch zu Einschränkungen kommt und wofür das Medikament gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für AZUR COMPOSITUM.

Lieferprobleme beim Medikament AZUR COMPOSITUM: Das sind die Details

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Aristo Pharma GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 16.08.2023 bis zum 29.08.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

AZUR COMPOSITUM: Die Details zum Arzneimittel

Bei AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Rheumatismus, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates
  • Otalgie
  • Arthrose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Kopfschmerz
  • Migräne, nicht näher bezeichnet
  • Neuralgie und Neuritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel kann bei Kindern ab einem Alter von 14 Jahren für die Kurzzeitbehandlung von mäßig starken Schmerzen, die nicht durch andere Schmerzmittel wie z. B. Paracetamol oder Ibuprofen alleine behandelt werden können, angewendet werden.
  • Dieses Arzneimittel enthält Codein. Codein gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die Opioid-Analgetika genannt werden und die schmerzlindernd wirken. Es kann alleine oder in Kombination mit anderen Schmerzmitteln wie z. B. Paracetamol angewendet werden.
Medikament AZUR COMPOSITUM
Hersteller Aristo Pharma GmbH
PZN 06198931
Wirkstoffe Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol
Gültigkeitszeitraum 16.08.2023 bis 29.08.2025
relevant im Krankenhaus nein
Alternativpräparat keine Angaben
Begründung für den Lieferengpass keine Angaben

(Stand der Meldung: 19.08.2024)

Lieferengpässe in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall AZUR COMPOSITUM ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++

Quellen anzeigen

content-ex-machina.de:1726976

Über die Autor:innen

apomio-Redaktion

apomio-Redaktion

Das Vergleichsportal apomio.de stellt transparent und unabhängig die tagesaktuellen Preise der Produkte von über 90 Versandapotheken gegenüber. Sie erhalten eine Übersicht, welche Apotheke für ihren gesamten Warenkorb am günstigsten ist und werden direkt per Mausklick an die jeweiligen Versandapotheken weitergeleitet.

Zuletzt angesehene Produkte

Kommentare

Kommentare

Du hast eine Frage oder ein Kommentar zu diesem Blogbeitrag? Dann freuen wir uns hier auf Deine Nachricht.

Noch keine Kommentare
Noch keine Fragen zum Produkt

Wir geben alles für Deine Gesundheit

Melde Dich kostenlos für unseren apomio Newsletter an und sichere Dir
exklusive Angebote und Rabattcodes sowie hilfreiche Tipps für mehr Gesundheit.

Das könnte dich auch interessieren

Weitere Artikel aus dem Bereich Lieferengpässe

Auch spannend für dich