Lieferengpass bei ATOMOXETIN-NEURAXPHARM 25 MG HARTKAPSELN: Darum ist das Medikament aktuell nicht verfügbar

apomio-Redaktion
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Aktualisiert am 25. September 2025

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 08.08.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Präparat ATOMOXETIN-NEURAXPHARM 25 MG HARTKAPSELN weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Mittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.

Das Gesundheitswesen sieht sich mit einer zunehmenden Herausforderung in Bezug auf Lieferengpässe bei Medikamenten konfrontiert. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch ATOMOXETIN-NEURAXPHARM 25 MG HARTKAPSELN.

Probleme in der Produktion bei ATOMOXETIN-NEURAXPHARM 25 MG HARTKAPSELN

Für das Medikament des Herstellers neuraxpharm Arzneimittel GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 03.05.2024 bis zum 31.10.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ATOMOXETIN-NEURAXPHARM® 25 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird.

ATOMOXETIN-NEURAXPHARM 25 MG HARTKAPSELN: Die Details zum Arzneimittel

Bei ATOMOXETIN-NEURAXPHARM® 25 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Atomoxetinhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:

  • Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung
Medikament ATOMOXETIN-NEURAXPHARM 25 MG HARTKAPSELN
Hersteller neuraxpharm Arzneimittel GmbH
PZN 14330221
Wirkstoff Atomoxetinhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum 03.05.2024 bis 31.10.2025
relevant im Krankenhaus nein
Alternativpräparat keine Angaben
Begründung für den Lieferengpass Probleme in der Herstellung

(Stand der Meldung: 08.08.2025)

Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Da der Engpass im Fall ATOMOXETIN-NEURAXPHARM 25 MG HARTKAPSELN möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++

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