Lieferengpass bei GENTAMICIN-POS: Darum ist das Medikament aktuell nicht verfügbar
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 03.09.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Arzneimittel GENTAMICIN-POS weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für GENTAMICIN-POS.
Produktionsprobleme bei GENTAMICIN-POS
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von URSAPHARM Arzneimittel GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 13.06.2024 bis zum 30.09.2025 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
GENTAMICIN-POS: Die Details zum Medikament
GENTAMICIN-POS® 5 MG/ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Gentamicinsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:
- Keratitis, nicht näher bezeichnet
- Sonstige Konjunktivitis
- Purulente Endophthalmitis
- Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
- Keratokonjunktivitis
- Blepharitis
- Hordeolum und sonstige tiefe Entzündung des Augenlides
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Die Augentropfen sind antibakteriell wirkende Augentropfen.
- Das Arzneimittel wird angewendet bei Infektionen des vorderen Augenabschnittes durch Gentamicin-empfindliche Erreger, wie bakterielle Entzündungen der Bindehaut (Konjunktivitis), der Hornhaut (Keratitis; Keratokonjunktivitis), der Lidränder (Blepharitis) und der Augenliddrüsen (Gerstenkorn; Hordeolum).
| Medikament | GENTAMICIN-POS |
|---|---|
| Hersteller | URSAPHARM Arzneimittel GmbH |
| PZN | 02498613 |
| Wirkstoff | Gentamicinsulfat |
| Gültigkeitszeitraum | 13.06.2024 bis 30.09.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 03.09.2025)
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Ob es im Fall GENTAMICIN-POS beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann. Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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