Lieferengpass bei RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG SCHMELZTABLETTEN: Darum ist das Medikament aktuell knapp
Zuletzt wurde am 17.09.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Präparat RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG SCHMELZTABLETTEN bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Medikament gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Die Versorgungsprobleme mit Medikamenten werden für das Gesundheitssystem immer herausfordernder. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG SCHMELZTABLETTEN ist aktuell betroffen.
Produktionsprobleme bei RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG SCHMELZTABLETTEN
Für das Medikament vom Hersteller Glenmark Arzneimittel GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 09.04.2024 bis zum 31.10.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall muss beachtet werden: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme bei der Endfreigabe” angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG SCHMELZTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel
Bei RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Rizatriptanbenzoat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:
- Migräne mit Aura [Klassische Migräne]
- Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne]
- Migräne, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel gehört zu einer bestimmten Klasse von Migränemedikamenten (Triptane, auch selektive Serotonin-5-HT1B/1D-Rezeptoragonisten genannt).
- Das Arzneimittel wird zur Behandlung von Kopfschmerzen bei einem Migräneanfall bei Erwachsenen angewendet.
- Behandlung mit dem Arzneimittel:
- Erweiterte Blutgefäße, die das Gehirn umgeben, führen zu den Kopfschmerzen während der Migräneattacke.
- Die Behandlung mit dem Arzneimittel lässt die Blutgefäße, welche das Gehirn umgeben, abschwellen.
| Medikament | RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG SCHMELZTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | Glenmark Arzneimittel GmbH |
| PZN | 09947190 |
| Wirkstoff | Rizatriptanbenzoat |
| Gültigkeitszeitraum | 09.04.2024 bis 31.10.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme bei der Endfreigabe |
(Stand der Meldung: 17.09.2025)
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG SCHMELZTABLETTEN unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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