Lieferengpass bei BECLORHINOL AQUOSUM 50 MIKROGRAMM: Darum ist das Medikament aktuell nicht lieferbar

apomio-Redaktion
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Aktualisiert am 15. Januar 2026

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 29.09.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Medikament BECLORHINOL AQUOSUM 50 MIKROGRAMM weiterhin zu Lieferengpässen. Bereits am 21.08.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Medikament gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.

Die Versorgungsprobleme mit Medikamenten werden für das Gesundheitssystem immer herausfordernder. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch BECLORHINOL AQUOSUM 50 MIKROGRAMM ist aktuell betroffen.

Erhöhte Nachfrage nach BECLORHINOL AQUOSUM 50 MIKROGRAMM

Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Chiesi GmbH für den Zeitraum vom 20.08.2025 bis zum 13.10.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BECLORHINOL® AQUOSUM 50 ΜG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Unzweifelhaft ist aber: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

BECLORHINOL AQUOSUM 50 MIKROGRAMM: Die Details zum Medikament

Bei BECLORHINOL® AQUOSUM 50 ΜG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Beclometasondipropionat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Allergische Rhinopathie durch Pollen
  • Sonstige allergische Rhinopathie
  • Allergische Rhinopathie, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige saisonale allergische Rhinopathie
  • Nasenpolyp, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat ist ein Glukokortikoid zur örtlichen nasalen Anwendung und wirkt entzündungshemmend.
  • Es wird angewendet bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren zur
    • Vorbeugung und Behandlung von jahreszeitlich gebundenem allergischem Schnupfen, einschließlich Heuschnupfen (saisonale allergische Rhinitis),
    • Behandlung von allergischem Dauerschnupfen (perenniale allergische Rhinitis) bei Patienten, die auf andere Behandlungen nicht ausreichend ansprechen,
    • Behandlung von kleinen bis mittelgroßen Nasenpolypen.
  • Hinweis
    • Das Arzneimittel eignet sich nicht zur sofortigen Behebung akut auftretender Krankheitszeichen beim allergischen Schnupfen.
Medikament BECLORHINOL AQUOSUM 50 MIKROGRAMM
Hersteller Chiesi GmbH
PZN 08441844
Wirkstoff Beclometasondipropionat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum 20.08.2025 bis 13.10.2025
relevant im Krankenhaus nein
Alternativpräparat keine Angaben
Begründung für den Lieferengpass Erhöhte Nachfrage

(Stand der Meldung: 29.09.2025)

Lieferengpässe in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall BECLORHINOL AQUOSUM 50 MIKROGRAMM ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++

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