Lieferengpass bei BONDRONAT 50 MG FILMTABLETTEN – OP28: Nach wie vor ist auch dieses Arzneimittel von der Knappheit betroffen
Zuletzt wurde am 02.07.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Arzneimittel BONDRONAT 50 MG FILMTABLETTEN – OP28 bezieht. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für BONDRONAT 50 MG FILMTABLETTEN – OP28.
Details zum Lieferengpass beim Medikament BONDRONAT 50 MG FILMTABLETTEN – OP28
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Atnahs Pharma Denmark ApS für den Zeitraum vom 07.04.2024 bis zum 30.11.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für BONDRONAT® 50 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Ibandronate Bluefish 50 mg Filmtabletten – Einreichungsnummer: 2181389 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für BONDRONAT® 50 MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
BONDRONAT 50 MG FILMTABLETTEN – OP28: Die Details zum Medikament
BONDRONAT® 50 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Ibandronat-Natrium-Monohydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:
- Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet
- Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Der Wirkstoff des Arzneimittels ist Ibandronsäure. Ibandronsäure gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die Bisphosphonate genannt werden.
- Das Präparat wird zur Behandlung von Erwachsenen angewendet und wird Ihnen verschrieben, wenn Sie an Brustkrebs leiden, der sich auf Ihre Knochen ausgebreitet hat (sogenannten „Knochenmetastasen”).
- Es unterstützt die Vorbeugung von Knochenbrüchen (Frakturen)
- Es unterstützt die Vorbeugung von anderen Knochenkomplikationen, die eine Operation oder eine Strahlentherapie erfordern können
- Ibandronsäure vermindert den Calciumverlust Ihrer Knochen. Dadurch wird verhindert, dass Ihre Knochen schwächer werden.
| Medikament | BONDRONAT 50 MG FILMTABLETTEN – OP28 |
|---|---|
| Hersteller | Atnahs Pharma Netherlands B.V. |
| PZN | 04078559 |
| Wirkstoff | Ibandronat-Natrium-Monohydrat |
| Gültigkeitszeitraum | 07.04.2024 bis 30.11.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | Ibandronate Bluefish 50 mg Filmtabletten – Einreichungsnummer: 2181389 |
| Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
(Stand der Meldung: 02.07.2025)
Lieferprobleme in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall BONDRONAT 50 MG FILMTABLETTEN – OP28 aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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