Lieferengpass bei DEXA-GENTAMICIN: Darum ist das Medikament aktuell nicht verfügbar
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 09.04.2025 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament DEXA-GENTAMICIN Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Medikament gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Das Gesundheitswesen sieht sich mit einer zunehmenden Herausforderung in Bezug auf Lieferengpässe bei Medikamenten konfrontiert. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch DEXA-GENTAMICIN.
Probleme in der Produktion bei DEXA-GENTAMICIN
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von URSAPHARM Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 09.04.2025 bis zum 31.07.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für DEXA-GENTAMICIN AUGENSALBE wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
DEXA-GENTAMICIN: Die Details zum Medikament
DEXA-GENTAMICIN AUGENSALBE ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Dexamethason und Gentamicinsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Störungen verschrieben:
- Sonstige näher bezeichnete Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde
- Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
- Nichtinfektiöse Dermatosen des Augenlides
- Purulente Endophthalmitis
- Blepharitis
- Sonstige Konjunktivitis
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Die Augensalbe wirken gegen Entzündungen und Überempfindlichkeiten gegenüber bestimmten Stoffen (Allergien) am Auge.
- Das Arzneimittel wird angewendet bei Entzündungen des vorderen Augenabschnittes, bei denen gleichzeitig eine durch gentamicinempfindliche Erreger verursachte Infektion vorliegt oder die Gefahr einer bakteriellen Infektion besteht und bei superinfizierten, allergischen Entzündungen der Bindehaut und des Lidrandes.
| Medikament | DEXA-GENTAMICIN |
|---|---|
| Hersteller | URSAPHARM Arzneimittel GmbH |
| PZN | 03083251 |
| Wirkstoffe | Dexamethason und Gentamicinsulfat |
| Gültigkeitszeitraum | 09.04.2025 bis 31.07.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 09.04.2025)
Verfügbarkeit und Ausblick
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall DEXA-GENTAMICIN aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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