Lieferengpass bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA 150 MG RETARDTABLETTEN: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt am 28.08.2025 mitteilte, kommt es aktuell auch beim Präparat QUETIAPIN – 1 A PHARMA 150 MG RETARDTABLETTEN weiterhin zu Lieferengpässen. Schon vor längerer Zeit war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Im Gesundheitswesen wachsen die Schwierigkeiten aufgrund von Medikamentenlieferengpässen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch QUETIAPIN – 1 A PHARMA 150 MG RETARDTABLETTEN ist aktuell betroffen.
Produktionsprobleme bei QUETIAPIN – 1 A PHARMA 150 MG RETARDTABLETTEN
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von 1 A Pharma GmbH (D) für den Zeitraum vom 14.12.2024 bis zum 08.12.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 150 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.
Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 150 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
QUETIAPIN – 1 A PHARMA 150 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel
QUETIAPIN – 1 A PHARMA® 150 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
- Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
| Medikament | QUETIAPIN – 1 A PHARMA 150 MG RETARDTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
| PZN | 11192037 |
| Wirkstoff | Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 14.12.2024 bis 08.12.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 28.08.2025)
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Es ist unklar, ob im Fall QUETIAPIN – 1 A PHARMA 150 MG RETARDTABLETTEN der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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