Lieferengpass bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM 200 MG RETARDTABLETTEN: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?
Zuletzt wurde am 02.05.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Arzneimittel QUETIAPIN-NEURAXPHARM 200 MG RETARDTABLETTEN bezieht. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Mittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch QUETIAPIN-NEURAXPHARM 200 MG RETARDTABLETTEN ist aktuell betroffen.
Details zum Lieferengpass beim Medikament QUETIAPIN-NEURAXPHARM 200 MG RETARDTABLETTEN
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von neuraxpharm Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 05.11.2024 bis zum 31.07.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 200 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 200 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten “Probleme beim Sonstigen Hersteller” mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
QUETIAPIN-NEURAXPHARM 200 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel
Bei QUETIAPIN-NEURAXPHARM® 200 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome
- Schizophrenie, nicht näher bezeichnet
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
| Medikament | QUETIAPIN-NEURAXPHARM 200 MG RETARDTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | neuraxpharm Arzneimittel GmbH |
| PZN | 09445821 |
| Wirkstoff | Quetiapinfumarat (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 05.11.2024 bis 31.07.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme beim Sonstigen Hersteller |
(Stand der Meldung: 02.05.2025)
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall QUETIAPIN-NEURAXPHARM 200 MG RETARDTABLETTEN aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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