Lieferengpass bei SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION: Darum ist das Medikament nach wie vor nicht lieferbar
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Präparat SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Mittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION.
Erhöhte Nachfrage nach SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von 1 A Pharma GmbH (D), im Zeitraum vom 20.07.2023 bis zum 31.12.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION: Die Details zum Medikament
Bei SALBUTAMOL 1A PHARMA® 0.1MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
- Nichtallergisches Asthma bronchiale
- Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
- Emphysem, nicht näher bezeichnet
- Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
| Medikament | SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION |
|---|---|
| Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
| PZN | 05391873 |
| Wirkstoff | Salbutamolsulfat |
| Gültigkeitszeitraum | 20.07.2023 bis 31.12.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
(Stand der Meldung: 13.12.2024)
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall SALBUTAMOL – 1 A PHARMA 0,1 MG DRUCKGASINHALATION, SUSPENSION aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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