Lieferengpass bei SYMPAL INJEKT 50 MG INJEKTIONS-/INFUSIONSLÖSUNG: Wie lange wird die Knappheit anhalten?
Zuletzt wurde am 10.09.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Arzneimittel SYMPAL INJEKT 50 MG INJEKTIONS-/INFUSIONSLÖSUNG bezieht. Bereits zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Präparat gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Das Gesundheitswesen sieht sich mit einer zunehmenden Herausforderung in Bezug auf Lieferengpässe bei Medikamenten konfrontiert. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch SYMPAL INJEKT 50 MG INJEKTIONS-/INFUSIONSLÖSUNG.
Produktionsprobleme bei SYMPAL INJEKT 50 MG INJEKTIONS-/INFUSIONSLÖSUNG
Für das Medikament vom Pharmazeuten BERLIN-CHEMIE AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.03.2025 bis zum 15.10.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SYMPAL® INJEKT 50 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für SYMPAL® INJEKT 50 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird. Außerdem ergänzt das Bundesinstitut dazu: “00074464 war noch bis Anfang Mai 2025 verfügbar”.
SYMPAL INJEKT 50 MG INJEKTIONS-/INFUSIONSLÖSUNG: Die Details zum Medikament
SYMPAL® INJEKT 50 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Dexketoprofen-Trometamol von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Nicht näher bezeichnete Nierenkolik
- Rückenschmerzen, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Akuter Schmerz
- Schmerz, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat ist ein schmerzstillendes Arzneimittel aus der Gruppe der nichtsteroidalen Analgetika/Antirheumatika (NSAR – nicht zu den Kortikoiden gehörende Mittel gegen Schmerzen, Fieber, Entzündungen oder Rheuma).
- Es wird angewendet zur symptomatischen Behandlung mäßiger bis starker akuter Schmerzen, wie z. B. Schmerzen nach Operationen, Nierenkoliken und Rückenschmerzen, wenn eine Einnahme von Tabletten nicht geeignet erscheint.
| Medikament | SYMPAL INJEKT 50 MG INJEKTIONS-/INFUSIONSLÖSUNG |
|---|---|
| Hersteller | BERLIN-CHEMIE Aktiengesellschaft |
| PZN | 00074464 |
| Wirkstoff | Dexketoprofen-Trometamol |
| Gültigkeitszeitraum | 24.03.2025 bis 15.10.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 10.09.2025)
Lieferprobleme in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?
Ob es im Fall SYMPAL INJEKT 50 MG INJEKTIONS-/INFUSIONSLÖSUNG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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