Lieferengpass bei ATORVASTATIN ARISTO 60 MG FILMTABLETTEN: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Zuletzt wurde am 17.09.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament ATORVASTATIN ARISTO 60 MG FILMTABLETTEN bezieht. Bereits am 28.03.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch ATORVASTATIN ARISTO 60 MG FILMTABLETTEN.
Erhöhte Nachfrage nach ATORVASTATIN ARISTO 60 MG FILMTABLETTEN
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Aristo Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 07.04.2025 bis zum 13.10.2025 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ATORVASTATIN ARISTO® 60 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
ATORVASTATIN ARISTO 60 MG FILMTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel
ATORVASTATIN ARISTO® 60 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Atorvastatin-Calcium-Trihydrat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:
- Herz-Kreislauf-Krankheit, nicht näher bezeichnet
- Gemischte Hyperlipidämie
- Reine Hypercholesterinämie
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Atorvastatin gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die als Statine bezeichnet werden und die Blutfette (Lipide) regulieren.
- Es wird angewendet, um die Blutfette, die als Cholesterin oder Triglyzeride bezeichnet werden, zu verringern, falls eine fettarme Ernährung und eine Umstellung des Lebensstils allein nicht ausreichen. Wenn Sie ein erhöhtes Risiko für Herzkrankheiten haben, kann das Präparat auch zur Verringerung dieses Risikos bei normalen Cholesterinwerten angewendet werden. Während der Behandlung sollten Sie die übliche cholesterinbewusste Ernährung fortführen.
| Medikament | ATORVASTATIN ARISTO 60 MG FILMTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
| PZN | 14359526 |
| Wirkstoff | Atorvastatin-Calcium-Trihydrat (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 07.04.2025 bis 13.10.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
(Stand der Meldung: 17.09.2025)
Lieferprobleme in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall ATORVASTATIN ARISTO 60 MG FILMTABLETTEN aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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