Lieferengpass bei IPRATROPIUMBROMID 125 MIKROGRAMM / 1 ML STULLN: Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

apomio-Redaktion
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Aktualisiert am 15. Januar 2026

Am 30.06.2025 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Medikament IPRATROPIUMBROMID 125 MIKROGRAMM / 1 ML STULLN Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Medikament gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.

Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Präparate knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch IPRATROPIUMBROMID 125 MIKROGRAMM / 1 ML STULLN ist aktuell betroffen.

Produktionsprobleme bei IPRATROPIUMBROMID 125 MIKROGRAMM / 1 ML STULLN

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Penta Arzneimittel GmbH und ist für den Zeitraum vom 02.05.2025 bis zum 01.11.2025 wirksam. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb delikat, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für IPRATROPIUMBROMID 125 ΜG/1 MG STULLN® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Es wird strikt davon abgeraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für IPRATROPIUMBROMID 125 ΜG/1 MG STULLN® sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Probleme in der Herstellung” angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

IPRATROPIUMBROMID 125 MIKROGRAMM / 1 ML STULLN: Die Details zum Arzneimittel

Bei IPRATROPIUMBROMID 125 ΜG/1 MG STULLN® handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Ipratropiumbromid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
  • Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Zur Verhütung und Behandlung von Atemnot bei
    • chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD).
    • leichtem bis mittelschwerem Asthma bronchiale im Erwachsenen- und Kindesalter als Ergänzung zu ß2-Mimetika im akuten Asthmaanfall.
Medikament IPRATROPIUMBROMID 125 MIKROGRAMM / 1 ML STULLN
Hersteller Penta Arzneimittel GmbH
PZN 11509801
Wirkstoff Ipratropiumbromid
Gültigkeitszeitraum 02.05.2025 bis 01.11.2025
relevant im Krankenhaus ja
Alternativpräparat keine Angaben
Begründung für den Lieferengpass Probleme in der Herstellung

(Stand der Meldung: 30.06.2025)

Verfügbarkeit und Ausblick

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall IPRATROPIUMBROMID 125 MIKROGRAMM / 1 ML STULLN ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++

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