Lieferengpass bei OXAZEPAM AL 10: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?
Am 09.04.2025 hat das für Medikamente zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht, dass es aktuell beim Präparat CALCIUMACETAT 475 MGEngpässe bei der Lieferung gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Präparat gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch CALCIUMACETAT 475 MG.
Produktionsprobleme bei CALCIUMACETAT 475 MG
Für das Medikament des Pharmaunternehmens KyraMed Biomol Naturprodukte GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 17.03.2025 bis zum 30.06.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CALCIUMACETAT 475 MG FILMTABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Unzweifelhaft ist aber: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Änderung des Herstellverfahrens” angegeben wird. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: “Wir haben bei unserem Lohnhersteller Artesan fertig produzierte Ware, die nicht freigegeben werden kann, da ein Hilfsstoff im Coating nicht deklariert ist”.
CALCIUMACETAT 475 MG: Die Details zum Medikament
CALCIUMACETAT 475 MG FILMTABLETTEN ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Calciumacetat-Hydrat ((mit Angaben zum Wasser-Gehalt (1:x))) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Sonstige Störungen des Phosphorstoffwechsels und der Phosphatase
- Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Präparat wird angewendet zur Senkung erhöhter Phosphatwerte im Blut.
- Das Präparat wird angewendet bei chronischer Nierenschwäche mit angezeigter Dialyse.
- Wenn Sie sich nach acht Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an Ihren Arzt.
| Medikament | CALCIUMACETAT 475 MG |
|---|---|
| Hersteller | KyraMed Biomol Naturprodukte GmbH |
| PZN | 01586953 |
| Wirkstoff | Calciumacetat-Hydrat ((mit Angaben zum Wasser-Gehalt (1:x))) |
| Gültigkeitszeitraum | 17.03.2025 bis 30.06.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Änderung des Herstellverfahrens |
(Stand der Meldung: 09.04.2025)
Verfügbarkeit und Ausblick
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall CALCIUMACETAT 475 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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