Lieferengpass bei BILTRICIDE: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?
Am 23.06.2025 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Arzneimittel BILTRICIDE Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Mittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Obwohl Lieferengpässe bei Medikamenten in Deutschland kein völlig neues Problem sind, hat sich die Versorgungslage in letzter Zeit weiter verschlechtert. Immer mehr Patienten sehen sich gezwungen, auf lebenswichtige Medikamente zu verzichten oder auf alternative Therapieformen umzusteigen. Davon betroffen ist aktuell auch BILTRICIDE.
Details zum Lieferengpass beim Medikament BILTRICIDE
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Bayer Vital GmbH GB Pharma und ist für den Zeitraum vom 10.04.2025 bis zum 01.01.2026 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BILTRICIDE® 600 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Außerdem ergänzt das Bundesinstitut dazu: “Vermarktung wurde eingestellt”.
BILTRICIDE: Die Details zum Arzneimittel
BILTRICIDE® 600 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Praziquantel von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Schistosomiasis durch Schistosoma haematobium [Blasenbilharziose]
- Schistosomiasis durch Schistosoma japonicum
- Sonstige Formen der Schistosomiasis
- Schistosomiasis durch Schistosoma mansoni [Darmbilharziose]
- Clonorchiasis
- Schistosomiasis, nicht näher bezeichnet
- Opisthorchiasis
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel enthält den Wirkstoff Praziquantel. Es ist ein Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen, die durch Saugwürmer verursacht werden (Anthelminthikum; Trematodenmittel).
- Das Arzneimittel wird angewendet bei:
- Erkrankungen, die durch Saugwürmer (Trematoden), wie verschiedene Arten von Pärchenegeln (z.B. Schistosoma haematobium, S. mansoni, S. intercalatum, S. japonicum, S. mekongi), Leberegeln (z.B. Clonorchis sinensis, Opisthorchis viverrini) und Lungenegeln (z.B. Paragonimus westermani und andere Arten), verursacht werden.
| Medikament | BILTRICIDE |
|---|---|
| Hersteller | Bayer Vital GmbH |
| PZN | 02518770 |
| Wirkstoff | Praziquantel |
| Gültigkeitszeitraum | 10.04.2025 bis 01.01.2026 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
(Stand der Meldung: 23.06.2025)
Lieferprobleme in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?
Ob es im Fall BILTRICIDE beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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