Lieferengpass bei DOXEPIN 25 HOLSTEN: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments
Zuletzt wurde am 29.08.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Arzneimittel DOXEPIN 25 HOLSTEN bezieht. Bereits am 07.07.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Mittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für DOXEPIN 25 HOLSTEN.
Produktionsprobleme bei DOXEPIN 25 HOLSTEN
Für das Medikament des Herstellers Holsten Pharma GmbH (D) ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 07.07.2025 bis zum 30.09.2025 gültig. Heikel ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Als Alternativpräparat für DOXEPIN 25 HOLSTEN wird jedoch vom Bundesinstitut Doxepin 25 Holsten – Einreichungsnummer: 0915001 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Änderung des Herstellverfahrens” angegeben wird.
DOXEPIN 25 HOLSTEN: Die Details zum Medikament
Bei DOXEPIN 25 HOLSTEN handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Doxepinhydrochlorid (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Entzugssyndrom
- Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom
- Generalisierte Angststörung
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel ist ein Mittel zur Behandlung depressiver Störungen (trizyklisches Antidepressivum).
- Es wird angewendet bei
- depressiven Erkrankungen
- krankhaften Angstzuständen (Angstsyndromen)
- leichten Entzugserscheinungen bei Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenabhängigkeit
- Unruhe, Angst oder Schlafstörungen im Zusammenhang mit depressiven Erkrankungen oder leichten Entzugserscheinungen.
| Medikament | DOXEPIN 25 HOLSTEN |
|---|---|
| Hersteller | Holsten Pharma GmbH |
| PZN | 06330572 |
| Wirkstoff | Doxepinhydrochlorid (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 07.07.2025 bis 30.09.2025 |
| relevant im Krankenhaus | ja |
| Alternativpräparat | Doxepin 25 Holsten – Einreichungsnummer: 0915001 |
| Begründung für den Lieferengpass | Änderung des Herstellverfahrens |
(Stand der Meldung: 29.08.2025)
Verfügbarkeit und Ausblick
Ob es im Fall DOXEPIN 25 HOLSTEN beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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