Lieferengpass bei DOXEPIN 75 HOLSTEN: Darum ist das Medikament nach wie vor nicht lieferbar
Zuletzt wurde am 12.09.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament DOXEPIN 75 HOLSTEN bezieht. Bereits am 12.08.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Präparat gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen und Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Präparate knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch DOXEPIN 75 HOLSTEN ist aktuell betroffen.
Probleme in der Produktion bei DOXEPIN 75 HOLSTEN
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Holsten Pharma GmbH (D) und ist für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis zum 31.10.2025 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für DOXEPIN 75 HOLSTEN wird jedoch vom Bundesinstitut Doxepin 50 Holsten – Einreichungsnummer: 0911813 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Unzweifelhaft ist aber: Es wird ausdrücklich davon abgeraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für DOXEPIN 75 HOLSTEN sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail “Änderung des Herstellverfahrens” angegeben wird.
DOXEPIN 75 HOLSTEN: Die Details zum Medikament
DOXEPIN 75 HOLSTEN ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Doxepinhydrochlorid (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Generalisierte Angststörung
- Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom
- Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Entzugssyndrom
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel ist ein Mittel zur Behandlung depressiver Störungen (trizyklisches Antidepressivum).
- Es wird angewendet bei
- depressiven Erkrankungen
- krankhaften Angstzuständen (Angstsyndromen)
- leichten Entzugserscheinungen bei Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenabhängigkeit
- Unruhe, Angst oder Schlafstörungen im Zusammenhang mit depressiven Erkrankungen oder leichten Entzugserscheinungen.
| Medikament | DOXEPIN 75 HOLSTEN |
|---|---|
| Hersteller | Holsten Pharma GmbH – Geschäftsanschrift – |
| PZN | 06330508 |
| Wirkstoff | Doxepinhydrochlorid (Ph.Eur.) |
| Gültigkeitszeitraum | 01.08.2025 bis 31.10.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | Doxepin 50 Holsten – Einreichungsnummer: 0911813 |
| Begründung für den Lieferengpass | Änderung des Herstellverfahrens |
(Stand der Meldung: 12.09.2025)
Lieferengpässe in Deutschland aktuell – Ein Ende in Sicht?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall DOXEPIN 75 HOLSTEN ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Die Apotheken stehen derzeit vor besonderen Herausforderungen und setzen alles daran, Lösungen zu finden, wenn ein bestimmtes Medikament knapp ist. Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann. Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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apomio-Redaktion
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