Lieferengpass bei PRAMIPEXOL – 1 A PHARMA 0,26 MG RETARDTABLETTEN: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
Zuletzt wurde am 25.08.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament PRAMIPEXOL – 1 A PHARMA 0,26 MG RETARDTABLETTEN bezieht. Bereits am 11.04.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch PRAMIPEXOL – 1 A PHARMA 0,26 MG RETARDTABLETTEN.
Lieferprobleme beim Medikament PRAMIPEXOL – 1 A PHARMA 0,26 MG RETARDTABLETTEN: Das sind die Details
Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von 1 A Pharma GmbH (D), bleibt für den Zeitraum vom 03.03.2025 bis zum 30.01.2026 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für PRAMIPEXOL 1A PHARMA®0.26MG wird jedoch vom Bundesinstitut Pramipexol – 1 A Pharma 0,26 mg Retardtabletten – Einreichungsnummer: 2190750 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Unzweifelhaft ist aber: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für PRAMIPEXOL 1A PHARMA®0.26MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
PRAMIPEXOL – 1 A PHARMA 0,26 MG RETARDTABLETTEN: Die Details zum Arzneimittel
PRAMIPEXOL 1A PHARMA®0.26MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Pramipexoldihydrochlorid-Monohydrat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel enthält den Wirkstoff Pramipexol und gehört zur Gruppe der Dopaminagonisten, die die Dopaminrezeptoren des Gehirns stimulieren. Die Stimulation der Dopaminrezeptoren löst Nervenimpulse im Gehirn aus, die dabei helfen, Körperbewegungen zu kontrollieren.
- Es wird angewendet zur Behandlung der Symptome bei idiopathischer Parkinson-Krankheit bei Erwachsenen. Es kann entweder allein oder in Kombination mit Levodopa (einem anderen Antiparkinsonmittel) angewendet werden.
| Medikament | PRAMIPEXOL – 1 A PHARMA 0,26 MG RETARDTABLETTEN |
|---|---|
| Hersteller | 1 A Pharma GmbH |
| PZN | 07604209 |
| Wirkstoff | Pramipexoldihydrochlorid-Monohydrat |
| Gültigkeitszeitraum | 03.03.2025 bis 30.01.2026 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | Pramipexol – 1 A Pharma 0,26 mg Retardtabletten – Einreichungsnummer: 2190750 |
| Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
(Stand der Meldung: 25.08.2025)
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall PRAMIPEXOL – 1 A PHARMA 0,26 MG RETARDTABLETTEN aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++
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